§1
Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft.
§2 Der
Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste seiner Art.
§3 Der
Mann hat eine eigene Meinung - die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche
Vermögen.
§4
Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatisch §3 in Kraft.
§5 Das
Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die bessere.
§6 Der
Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus.
§7 Der
Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld
mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.
§8 Die
Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel.
§9
Falls der Ehemann an Trotz leiden sollte, oder sonstige bockige Seiten
aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel zu entziehen und der Pantoffel
gefechtsbereit zu zeigen.
§10 Dem
Ehemann ist er gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben.
§11
Wann der Mann fortgeht, bestimmt der Mann, wann er heimkommen soll, bestimmt die
Frau.
§12 Die
Frau hat den Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten.
§13
Meinungen dürfen nur von der Frau ausgesprochen - vom Mann nur gedacht werden.
§14 Der
Mann gibt nie zu, dass er auch mal recht hat, sonst ist er gleich unten durch.
§15 Die
Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht der Frau, die
Durchführung dem Mann.
§16 Der
Mann hat zu Essen was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu
machen.
§17 Dem
Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er
sollte aber niemals sagen: "Du kannst mich gern haben".
§18 Das
gemeinschaftliche Siegel ist der Kuss.