Ehegesetz

§1 Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft.

§2 Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste seiner Art.

§3 Der Mann hat eine eigene Meinung - die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermögen.

§4 Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatisch §3 in Kraft.

§5 Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die bessere.

§6 Der Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus.

§7 Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.

§8 Die Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel.

§9 Falls der Ehemann an Trotz leiden sollte, oder sonstige bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel zu entziehen und der Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen.

§10 Dem Ehemann ist er gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben.

§11 Wann der Mann fortgeht, bestimmt der Mann, wann er heimkommen soll, bestimmt die Frau.

§12 Die Frau hat den Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten.

§13 Meinungen dürfen nur von der Frau ausgesprochen - vom Mann nur gedacht werden.

§14 Der Mann gibt nie zu, dass er auch mal recht hat, sonst ist er gleich unten durch.

§15 Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht der Frau, die Durchführung dem Mann.

§16 Der Mann hat zu Essen was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen.

§17 Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er sollte aber niemals sagen: "Du kannst mich gern haben".

§18 Das gemeinschaftliche Siegel ist der Kuss.

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