Hochzeitsfest - Verordnung


§ 1 Wer diese Hochzeit mitmachen will, muß vor allen Dingen anwesend sein!

§ 2 Die Hochzeit beginnt mit dem Abgeben der Geschenke. Danach kann, wer will, wieder gehen.

§ 3 Jeder hat in heiterer Stimmung zu erscheinen. Finster Gedanken, grämliche Mienen, Skatkarten und
Strickstümpfe müssen zu Hause bleiben.

§ 4 Keiner darf mehr essen oder trinken, als er mit Gewalt hinunterbekommen kann.

§ 5 Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig ausrottet.

§ 6 Um eine gute Verständigung zu sichern, dürfen höchstens fünf Redner zugleich sprechen.

§ 7 Singe, wem Gesang gegeben.- Wer´s nicht kann der sing´halt daneben.

§ 8 Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukel, sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als
Ringmatten ist nicht gestattet.

§ 9 Wer ironische Anspielungen auf den Lebenswandel des Herrn Bräutigam zu dessen Jungesellenzeiten von
sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.

§ 10 Wenn der Bräutigam redet, haben alle anderen zu schweigen da er ab morgen sowieso nicht mehr zu
sagen hat.

§ 11 Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen.

§ 12 Es ist verboten, die sich unter den Tischen aufhaltenden Personen als Fußbänke zu benutzen.

§ 13 Das Rauchen während der Tafel ist nur zu den warmen Speisen gestattet.

§ 14 Zu Vermeidung jeglichem Blutvergießens wird gebeten, weder mit dem Messer zu essen, noch sich mit
der Gabel zu kratzen.

§ 15 Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Sektkorken und Zigarettenasche ist nur insoweit zulässig,
daß weder Personen noch Einrichtung der Festräume Schaden nehmen können.

§ 16 Jeder hat seine Adresse auf den Rücken zu befestigen, damit er nötigenfalls sicher nach Hause gebracht
werden kann.

§ 17 Das Fest hört auf wenn keiner mehr da ist und wird spätestens am (Datum Silberhochzeit) fortgesetzt.

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