§
1 Wer diese Hochzeit mitmachen will, muß vor allen Dingen anwesend sein!
§ 2 Die
Hochzeit beginnt mit dem Abgeben der Geschenke. Danach kann, wer will, wieder
gehen.
§ 3
Jeder hat in heiterer Stimmung zu erscheinen. Finster Gedanken, grämliche
Mienen, Skatkarten und
Strickstümpfe müssen zu Hause bleiben.
§ 4
Keiner darf mehr essen oder trinken, als er mit Gewalt hinunterbekommen kann.
§ 5 Man
soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig
ausrottet.
§ 6 Um eine gute Verständigung zu sichern, dürfen höchstens fünf Redner
zugleich sprechen.
§ 7
Singe, wem Gesang gegeben.- Wer´s nicht kann der sing´halt daneben.
§ 8 Die
Benutzung der Kronleuchter als Schaukel, sowie die Verwendung der Läufer und
Teppiche als
Ringmatten ist nicht gestattet.
§ 9 Wer
ironische Anspielungen auf den Lebenswandel des Herrn Bräutigam zu dessen
Jungesellenzeiten von
sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.
§ 10
Wenn der Bräutigam redet, haben alle anderen zu schweigen da er ab morgen
sowieso nicht mehr zu
sagen hat.
§ 11
Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen.
§ 12 Es
ist verboten, die sich unter den Tischen aufhaltenden Personen als Fußbänke zu
benutzen.
§ 13
Das Rauchen während der Tafel ist nur zu den warmen Speisen gestattet.
§ 14 Zu
Vermeidung jeglichem Blutvergießens wird gebeten, weder mit dem Messer zu
essen, noch sich mit
der Gabel zu kratzen.
§ 15
Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Sektkorken und Zigarettenasche ist
nur insoweit zulässig,
daß weder Personen noch Einrichtung der Festräume Schaden nehmen können.
§ 16
Jeder hat seine Adresse auf den Rücken zu befestigen, damit er nötigenfalls
sicher nach Hause gebracht
werden kann.
§ 17
Das Fest hört auf wenn keiner mehr da ist und wird spätestens am (Datum
Silberhochzeit) fortgesetzt.